Fördermaßnahme: F&E für Photovoltaik, Laufzeit 01.09.2014 - 31.12.2019

Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Sie soll neue Anreize für die Zusammenarbeit geben und die Förderung der Photovoltaik weiter an die Entwicklungen im Solarmarkt anpassen.

Bekanntmachung

F&E für Photovoltaik

Achtung: Dieser Text ist nur ein Auszug. Die vollständige, rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie auf der Bekanntmachungsseite des BMBF und im Bundesanzeiger!

Mit diesem Förderaufruf will die Bundesregierung dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Branche und hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland mittel- und langfristig zu sichern, hatten das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bereits im Jahr 2010 die Innovationsallianz Photovoltaik auf den Weg gebracht.

Zuwendungszweck

Das BMBF und BMU setzten im Rahmen des Energieforschungsprogramms der Bundesregierung (www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4595/) sowie des Förderprogramms „Photonik Forschung Deutschland“ die F&E-Strategie in der Photovoltaik fort.

Die Bundesregierung will neue Anreize für die Zusammenarbeit geben und die Förderung der Photovoltaik weiter an die Entwicklungen im Solarmarkt anpassen. Die Anstrengungen der PV-Industrie in Deutschland, die Fertigungskosten zu senken, Wettbewerbsvorteile durch einen Technologievorsprung zu erarbeiten und derzeit neu entstehende Märkte zu erschließen, sollen unterstützt werden. Dabei sollen insbesondere Standortvorteile voll ausgeschöpft werden. Neben produktionsnahen Innovationen in der PV-Modultechnik und dem PV-Anlagenbau sollen vor allem komplexe systemtechnische Ansätze und PV-Systemlösungen adressiert werden, um Geschäftsmodelle mit Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland im Verbund von Industrie und industrienahen Dienstleistungen voranzutreiben.

Förderfähig im Rahmen dieser Initiative sind industriegeführte Verbundprojekte zu anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch einen hohen Innovationsgrad und ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der Förderinitiative werden Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung vor allem auf den folgenden Gebieten unterstützt:

  • Systemlösungen für selbsttragende Märkte: ganzheitlich optimierte, zentrale und dezentrale Energieversorgungssysteme für einen wirtschaftlichen Photovoltaik-Betrieb unter Berücksichtigung von Energiemanagement und intelligentem Speichereinsatz
  • Fertigungskonzepte für eine effiziente, kostengünstige Produktion: innovative Herstellungstechniken und PV-Produktionsanlagen einschließlich Inline-fähiger Prozessüberwachung für integrierte Fertigungslösungen und zur Erschließung neuer, industrierelevanter Materialsysteme
  • Qualitäts-PV-Module zur Positionierung im internationalen Wettbewerb: neue Modulkonzepte als Basis für Kostensenkungen und Leistungssteigerungen sowie vor allem für eine deutliche Verbesserung der Modulqualität (Lebensdauer, Degradation, Recyclingfähigkeit etc.), um für die deutschen PV-Hersteller Alleinstellungsmerkmale zu erschließen

Um die Kooperation von PV-Herstellern, Anlagenbauern und Systemtechnik-Ausrüstern weiter zu stärken, kommt der vertikalen Strukturierung der industriegeführten Verbundprojekte eine wesentliche Bedeutung zu. Insbesondere ist auch die Einbindung neuer Prozessschritte und Bearbeitungsverfahren in bestehende Anlagentechnologien bis hin zu Demonstratoren zu adressieren. Bei den Arbeiten zu Solarsystemen der nächsten Generation ist die Kompatibilität mit industrierelevanten, wirtschaftlichen Fertigungsprozessen zu berücksichtigen, um Laborergebnisse in einer wirtschaftlichen Serienfertigung umsetzen zu können.

Thematische Schwerpunkte der umsetzungsorientierten Forschungsaktivitäten können dabei in folgenden Feldern und ihrer Vernetzung liegen; die Auflistung ist beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen:

  • Systemlösungen zum Leistungsausgleich auf dezentraler Ebene, z. B. im Bereich PV-Smart-Home für Strom und Wärme (z. B. kombinierte Strom-Wärme-Systeme, intelligenter Speichereinsatz in Kombination mit Wechselrichtern, Energiemanagement und Prognoseverfahren)
  • Innovationen für periphere Systemkomponenten (z. B. hocheffiziente Wechselrichter mit gesteigerter Zuverlässigkeit und Lebensdauer)
  • Photovoltaik-Systemlösungen für den „Fuel-Saver“-Betrieb in dieselgestützten Systemen zum weltweiten Einsatz
  • Produktionsverfahren und Automatisierungskonzepte für Hocheffizienz- bzw. Qualitätsmodule; innovative Anlagentechnik für integrierte Fertigungslösungen
  • Neue Handling-Verfahren und Prozess-Equipment zur Erhöhung der Durchsatzraten einschließlich Inline-fähiger Prozessüberwachung und Analytik zur frühzeitigen Fehlererkennung
  • Neue oder verbesserte Materialsysteme, Herstellungsverfahren sowie Anlagentechnik für die Dünnschichtphotovoltaik, insbesondere für Kupfer-Indium-Diselenid-Technologien (CIS/CIGS)
  • Modul- und Systemtechnologien zur Jahresertragsoptimierung von Solarsystemen, angepasst für verschiedene geografische Regionen
  • Nutzbarmachung neuer Materialien und Prozesse zur Ertragssteigerung (z. B. bessere Einkopplung oder Ausnutzung des Sonnenspektrums)
  • Innovationen im Bereich der Konzentrator-Photovoltaik zur Erhöhung des Systemwirkungsgrads und des Nettoenergieertrags
  • Arbeiten zur Nachhaltigkeit des Ressourceneinsatzes (z. B. Energieeinsparungen im Herstellungsprozess, Vermeidung des Einsatzes schädlicher oder knapper Rohstoffe)

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % gefördert werden können.

Verfahren

Sämtliche Projektskizzen sind jeweils in elektronischer und gedruckter Fassung beim Projektträger in der Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich EEN, einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadressehttps://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.

Ergänzend zu dem o. g. Einreichungsweg stehen Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung bei den vom BMU sowie dem BMBF beauftragten Projektträgern zur Verfügung.

Dies sind:
Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich EEN
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpersonen

Foto: Dr. Christian Flüchter
Dr. Christian Flüchter
Projektträgerschaft Quantensysteme
+49 211 6214-261