Fördermaßnahme: Deutsch-griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm, Laufzeit 01.04.2018 - 31.03.2021

Deutschland und Griechenland stärken mit dem zweiten Deutsch-griechischen Forschungs- und Innovationsprogramm ihre Zusammenarbeit. Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sollen noch intensiver angeregt werden.

Gemeinsam sollen Nachwuchskräfte frühzeitig in internationale Projekte eingebunden und dem Braindrain in Griechenland entgegen gewirkt werden. Drüber hinaus wird die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft durch die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gestärkt – ebenfalls eines der Kernziele des Programms. Die Kooperationen sollen über die BMBF-Förderung hinaus weitergeführt werden, etwa im EU-Forschungsrahmenprogramm und anderen europäischen Programmen.

Beide Länder intensivieren dadurch ihre Forschungs- und Innovationszusammenarbeit spürbar: Für die 2018 startenden und auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichteten Projekte stellen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das griechische Ministerium für Kultur, Erziehung und religiöse Angelegenheiten / Generalsekretariat für Forschung und Technologie (GSRT) zusammen bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung.

Um die Forschungsergebnisse schneller und effizienter in die Praxis zu bringen, sollen zusätzlich Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer in Griechenland unterstützt werden.

Das neue Programm setzt auf den Erfahrungen und Erkenntnissen des erfolgreichen ersten Deutsch-griechischen Forschungsprogramms (2013 bis 2015) auf. Bereits damit hatten beide Länder wegweisende Impulse gesetzt und 23 Forschungsprojekte mit zusammen mehr als zehn Millionen Euro Förderung auf den Weg gebracht.

Bekanntmachung

Deutsch-griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm

Der nachfolgende Text ist nur ein Auszug. Die vollständige rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Zuwendungszweck

Für Deutschland und Griechenland ist die bilaterale Forschungskooperation innerhalb Europas ein wichtiges Element nationaler Forschungspolitik, das sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat.

Zum weiteren Ausbau der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vom 5. März 2010 beabsichtigen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das General Secretariat for Research and Technology (GSRT) des Ministry of Education, Research and Religious Affairs daher, ihren Forschungs- und Innovationsdialog fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsvorhaben von gemeinsamen Interesse weiter zu intensivieren. Diese Fördermaßnahme schließt an das erfolgreiche erste deutsch-griechische Forschungsprogramm aus dem Jahr 2013 an und belegt die Kontinuität der bilateralen Zusammenarbeit.

Sie soll Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) die Möglichkeit bieten, entsprechend ihren wissenschaftlichen Stärken und ihrer Problemlösungskompetenz gemeinsame Vorhaben mit Partnerinnen/Partnern aus Deutschland und Griechenland umzusetzen. Die Fördermittel sollen es den Einrichtungen ermöglichen, bilaterale Kooperationsmodelle für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Aktivitäten zwischen deutschen und griechischen Institutionen zu entwickeln und umzusetzen.

Durch die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben soll das in beiden Ländern vorhandene Potenzial für die ­wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit genutzt werden. Mit der Förderung deutsch-griechischer Partnerschaften in innovativen Forschungsbereichen sollen neue Impulse gegeben werden, die zur Intensivierung der ­Beziehungen zwischen den Partnerinnen/Partnern beitragen. In den bilateralen Vorhaben soll darüber hinaus insbe­sondere die Zusammenarbeit von deutschen und griechischen Vertretungen aus Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Die Fördermaßnahme liefert somit auch einen Beitrag zur Förderinitiative "KMU-innovativ" des BMBF.

Von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Wirksamkeit der Vorhaben ist die Berücksichtigung des Wissens- und Technologietransfer zur Verwertung der erzielten Forschungsleistungen. Damit soll die globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen untereinander sowie mit industriellen Partnerinnen/Partnern gestärkt werden. Besonderes Augenmerk gilt darüber hinaus der Einbindung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern auf beiden Seiten, um eine belastbare Basis für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu schaffen.

Im Sinne einer Verzahnung der bilateralen Fördermaßnahme mit europäischen Fördermaßnahmen ist eine Anschlussfähigkeit der gemeinsamen Forschungsvorhaben in europäischen Programmen (wie in den thematischen Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020) anzustreben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte im Bereich der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation in mehreren Themenfeldern. Unter dem Themenfeld Schlüsseltechnologie soll folgendes in den "Optische Technologien" gefördert werden:
Industriegeführte Projekte (2+2-Projekte) auf dem Gebiet der optischen Metrologie mit Anwendung in Sektor übergreifenden Maßnahmen mit einer Gesamtförderquote von 50 % (zzgl. möglicher ­differenzierter Aufschläge)

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Sitz in Deutschland – insbesondere KMU –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Jeder Forschungsverbund wird für eine Vorhabenlaufzeit von bis zu drei Jahren auf deutscher und griechischer Seite bis zu einem Höchstbetrag von in der Regel jeweils bis zu
350.000 Euro (zuzüglich der 20 % Projektpauschale für deutsche Hochschulen [staatliche und nicht staatliche] und Universitätskliniken [unabhängig von der Rechtsform]) gefördert.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Regelungen der "De-minimis"-Beihilfe bzw. die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Weitere Informationen

BMBF-Pressemitteilung, 18.07.2016: Deutschland und Griechenland geben Startschuss für Neuauflage eines gemeinsamen Forschungsprogramms

 

Einreichungsfrist

07.12.2016 - 15.02.2017

Ansprechpersonen

Foto: Dr. Christian Flüchter
Dr. Christian Flüchter
Projektträgerschaft Quantensysteme
+49 211 6214-261